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   KG, 03.06.2003 - 1 W 495/03   

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https://dejure.org/2003,28964
KG, 03.06.2003 - 1 W 495/03 (https://dejure.org/2003,28964)
KG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 W 495/03 (https://dejure.org/2003,28964)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 W 495/03 (https://dejure.org/2003,28964)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95

    Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage;

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 495/03
    Es ist nicht unvertretbar, § 19 Abs. 4 GKG dahin zu verstehen, dass bei einem Vergleich § 19 Abs. 1 S.2 GKG für den Verfahrensstreitwert nur dann zur Anwendung kommt, wenn bereits zuvor die innerprozessuale Bedingung des hilfsweise geltend gemachten Anspruchs - hier die Abweisung des Hauptantrags - eingetreten ist (so OLG Köln JurBüro 1996, 476; Markl/Meyer, GKG, 5. Aufl., § 19 Rn. 17; a.A.: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 2483; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Vergleich" Rn. 17 f.; unklar Hartmann, a.a.O., § 19 Rn. 50).
  • LG Koblenz, 08.04.1999 - 6 T 16/99
    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 495/03
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen die kostenauslösende Maßnahme bei richtiger Sachbehandlung unterblieben wäre (vgl. den der Entscheidung des LG Koblenz, MDR 1999, 1024 zu Grunde liegenden Fall, dass der Antrag auf öffentliche Zustellung nach einer Vorschussanforderung zurückgenommen worden wäre).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    ee) Allerdings ist die Werterhöhung gem. § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22. Februar 1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 3. Juni 2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    ee) Allerdings ist die Werterhöhung gem. § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22. Februar 1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 3. Juni 2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
  • LAG Sachsen, 01.04.2015 - 4 Ta 275/14

    Gegenstandswert für unechten Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei

    "Allerdings ist die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22.02.1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 03.06.2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
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